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Alles zum Aufbauseminar für Fahranfänger

In der Probezeit gelten strenge Regeln für Fahranfänger.
Werden diese missachtet, kann ein Aufbauseminar angeordnet werden.
Hier die wichtigsten Infos zu Inhalt, Dauer, Ablauf:

Wann wird ein Aufbauseminar angeordnet?

Rechts überholt?
Handy am Steuer?
Wer als Fahranfänger innerhalb der Führerschein-Probezeit bei gravierenden Verstößen im Straßenverkehr erwischt wird, kann zu einem Aufbauseminar (ASF), auch Nachschulung genannt, verpflichtet werden. Relevant sind Zuwiderhandlungen, die laut Anlage 12 zur Fahrerlaubnisverordnung in die Kategorien A bzw. B eingestuft werden. Verhängt wird ein Aufbauseminar von der deutschen Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt), durchgeführt wird es von Fahrschulen und speziell dafür ausgebildeten Fahrlehrern.

Was sind A-Verstöße?

Regelmissachtungen dieser Kategorie sind so schwerwiegend, dass sie unmittelbar ein Aufbauseminar nach sich ziehen. Darüber hinaus werden sie mit einem Bußgeld ab 60 Euro sowie Punkt(en) im Fahreignungsregister geahndet. Die Probezeit verlängert sich um zwei auf vier Jahre. Häufige A-Delikte sind beispielsweise:

  • Überschreitung des erlaubten Tempolimits um mindestens 21 km/h.
  • Zu geringer Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug
  • Rechts Überholen
    Fahren mit dem Führerschein ab 17 ohne Begleitperson
  • Handynutzung am Steuer

Auch etliche Vergehen, die gegen das Strafgesetzbuch verstoßen, zählen zur A-Kategorie, wie zum Beispiel Fahrerflucht oder fahrlässige Körperverletzung.

Was sind B-Verstöße?

Ein B-Verstoß ist weniger schwerwiegend und zieht erst beim zweiten Mal ein ASF-Seminar nach sich. Somit werden zwei B-Verstöße wie ein A-Verstoß gewertet. Ein einzelner B-Verstoß wirkt sich noch nicht auf die Probezeit aus. Häufige B-Delikte sind beispielsweise:

  • Abgefahrene Reifen
    Überziehung der Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate
  • Mitnahme von Kindern im Auto ohne deren vorschriftsmäßige Sicherung.
Dauer und Ablauf des Aufbauseminar

Ist ein Aufbauseminar angeordnet, muss der Fahranfänger dieses innerhalb einer festgelegten Frist (meist zwei Monate) absolvieren. Sechs bis maximal zwölf Personen können einen solchen Kurs besuchen und müssen diesen innerhalb eines Zeitraums von zwei bis vier Wochen durchlaufen. Hat der Fahranfänger das Seminar abgeschlossen, erhält er eine Bescheinigung, die er der Behörde vorlegen muss. Tut er dies nicht innerhalb der gesetzten Frist, wird der Führerschein entzogen und erst bei Vorlage der Bescheinigung neu erteilt.

Das Aufbauseminar für Fahranfänger umfasst vier Theorie-Sitzungen von je 135 Minuten (zuzüglich Pausenzeiten) sowie eine Beobachtungsfahrt (Fahrprobe) von 30 Minuten. Letztere findet zwischen der ersten und zweiten Sitzung mit jeweils bis zu drei Teilnehmern statt. Für jeden Teilnehmer werden dabei 45 Minuten veranschlagt: 30 Minuten Fahrprobe plus 15 Minuten Nachbesprechung.

Was ist ein „besonderes Aufbauseminar“ ?

Dieses spezielle Seminar richtet sich an Fahranfänger, die wegen Drogen- oder Alkoholmissbrauchs am Steuer auffällig geworden sind. Nach einem individuellen Vorgespräch der sechs bis zwölf Kursteilnehmer mit einem anerkannten Verkehrspsychologen folgen drei Sitzungen von je 180 Minuten in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen.

Was ist das Ziel eines Aufbauseminars?

Die Teilnehmer sollen während des Seminars ihr Fahrverhalten reflektieren und ihr Risikobewusstsein schärfen, sodass sie im Straßenverkehr keine gefährlichen Situationen mehr hervorrufen. Dazu dienen das Lösen von Aufgaben und Bearbeiten bestimmter Themen in Paar- und Kleingruppenarbeiten, moderierten Gruppengesprächen und in Diskussionen. Außerdem erhalten die Teilnehmer ein Begleitheft mit Informationen, Arbeitsmaterialien sowie Aufgaben, die zum Teil zwischen den Sitzungen zu bearbeiten sind.

Während der Fahrprobe soll geklärt werden, in welchen Situationen sich der Fahranfänger unangemessen bzw. unsicher verhält. Im Anschluss daran tauschen Fahrer, Seminarleiter und Mitfahrer ihre Eindrücke untereinander aus.

Was droht bei Nicht-Teilnahme an einem Aufbauseminar?

Wer nicht innerhalb der gesetzten Frist an einem angeordneten Aufbauseminar teilnimmt, dem wird der Führerschein entzogen. Erst wenn der Fahranfänger die Teilnahmebescheinigung bei der Behörde vorgelegt hat, kann der Führerschein neu erteilt werden.

Ein begonnenes ASF muss vollständig durchlaufen werden. Dies bedeutet, dass man Teile des Seminars, darunter auch die Fahrprobe, nicht zu einem späteren Zeitpunkt in einem anderen Seminar nachholen kann. Der Grund: Die Sitzungen bauen aufeinander auf, wobei es dem Seminarleiter obliegt, je nach Fragen und Beiträgen der Teilnehmer unterschiedliche Akzente zu setzen. Dies bedeutet, dass sich die Nachschulungen in gewissem Maß voneinander unterscheiden können.

Was geschieht bei erneuten Verstößen während oder nach einem ASF?

Wer im Anschluss an ein ASF innerhalb der verlängerten Probezeit erneut einen A- bzw. zwei B-Verstöße begeht, der wird schriftlich verwarnt. Außerdem wird dem Verkehrssünder nahegelegt, innerhalb von zwei Monaten freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Folgen nach Ablauf dieser zweimonatigen Frist erneut ein A- bzw. zwei B-Verstöße, wird der Führerschein entzogen.

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